Beitragsordnung 1. Brandenburgische Scottish Highlandsport „Stone Walker“ Fürstenwalde e.V. (gültig ab 1.2.2008)
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an unseren Verein. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich durch die Mitglieder-Versammlung beschlossen. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 7,50 Euro. Der Mitgliedsbeitrag ist im Januar und Juli eines jeden Jahres zu entrichten. Beim Eintritt ist eine Einzugsermächtigung zu vereinbaren.Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilen, haben den Beitrag bis zum 15.01. und 15.07. eines jeden Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen.
Sparkasse Oder Spree Kto.-Nr. : 31 35 09 03 95 BLZ: 170 550 50
Kosten für ungerechtfertigte Rückbuchungen hat das Mitglied zu tragen. Bei Beitragsversäumnissen ist der Verein berechtigt, einen Säumniszuschlag in Höhe von 1,00 € pro Monat zu erheben. Bei weiterem Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben. Bei Eintritt in den Verein während des laufenden Jahres wird der Beitrag anteilig ab Eintrittsmonat erhoben. Mitglieder, die Ihren Beitrag nicht zum 31.03. ( für das 1.Halbjahr ) bzw. bis zum 30.09.( für das 2. Halbjahr) eines Jahres beglichen haben, werden vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen. Dieses ist nicht mit einem automatischen Verlust der Vereinsmitgliedschaft verbunden. Der Vereinsaustritt ist gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung unseres Vereins schriftlich unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderhalbjahres möglich. Eine Beitragsrückerstattung bei vorzeitigem Austritt ist nicht möglich. Anschriftenwechsel sind dem Schatzmeister umgehend mitzuteilen.
Ab 01.02.2008 gelten folgende Beiträge (monatlich):
Jugendliche / Auszubildende 5,00 € Erwachsene 10,00 €
Fördernde Mitglieder Jahresbeitrag 60,00 €
Der Vorstand
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